Vertretung vor Finanzämtern, Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
Für unsere Mandanten stellen u.a. folgende Anträge gegenüber den Finanzämtern
Darüber hinaus kümmern wir uns auch um die Durchsetzung von Rechten gegenüber den Finanzämtern, Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof.
- Anpassung der Steuervorauszahlung
- Fristverlängerungen
- Stundung der Steuerschulden
- Erlass von Steuerschulden
- Erstattung entrichteter Steuerzahlungen
- Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids bzw. Aufhebung einer Steueranmeldung
- Erstattung ausländischer Quellensteuer
Darüber hinaus kümmern wir uns auch um die Durchsetzung von Rechten gegenüber den Finanzämtern, Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof.
- im Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt,
- bei Klagen vor Finanzgerichten und bei Revisionen vor dem Bundesfinanzhof