Beratungshilfe
Rechtsuchende können sich von einem Rechtsanwalt, welchen Sie selbst bestimmen können, gegen eine Gebühr in Höhe von 10,00 € beraten lassen, sofern das Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Die Beratungskostenhilfe wird gewährt in Angelegenheit des
Ein Anwalt kann auch für den Rechtsuchenden tätig werden und diesen in anderer Form außergerichtlich vertreten.
Ein Anspruch auf Beratungshilfe besteht für denjenigen, dem im Fall eines Prozesses auf Grund seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung zu gewähren ist.
Beratungshilfe können Sie beim zuständigen Amtsgericht oder einem Rechtsanwalt beantragen. Beim Amtsgericht berät Sie der zuständige Rechtspfleger der Rechtsantragstelle. Diesem gegenüber müssen Sie Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen. Sie benötigen dazu Ihre letzte Verdienstbescheinigung, Bescheinigung über die Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV-Bescheid) und Ihren Mietvertrag. Sofern Sie bedürftig sind, erhalten Sie dann einen Berechtigungsschein. Mit diesem können Sie sich einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl und Ihres Vertrauens suchen. Sie können allerdings auch ohne zuvor das Amtsgericht aufzusuchen, einen Rechtsanwalt bemühen. Sie müssen dann diesem gegenüber Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen. Bitte bringen Sie dazu das bereits ausgefüllte Antragsformular mit. Dieses können Sie ebenfalls sich als Anlage auf der Webseite downloaden.
- Zivilrecht
- Verwaltungsrecht
- Arbeit- und Sozialrecht
- Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten (nur Beratung)
Ein Anwalt kann auch für den Rechtsuchenden tätig werden und diesen in anderer Form außergerichtlich vertreten.
Ein Anspruch auf Beratungshilfe besteht für denjenigen, dem im Fall eines Prozesses auf Grund seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung zu gewähren ist.
Beratungshilfe können Sie beim zuständigen Amtsgericht oder einem Rechtsanwalt beantragen. Beim Amtsgericht berät Sie der zuständige Rechtspfleger der Rechtsantragstelle. Diesem gegenüber müssen Sie Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen. Sie benötigen dazu Ihre letzte Verdienstbescheinigung, Bescheinigung über die Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV-Bescheid) und Ihren Mietvertrag. Sofern Sie bedürftig sind, erhalten Sie dann einen Berechtigungsschein. Mit diesem können Sie sich einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl und Ihres Vertrauens suchen. Sie können allerdings auch ohne zuvor das Amtsgericht aufzusuchen, einen Rechtsanwalt bemühen. Sie müssen dann diesem gegenüber Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen. Bitte bringen Sie dazu das bereits ausgefüllte Antragsformular mit. Dieses können Sie ebenfalls sich als Anlage auf der Webseite downloaden.